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Aktiengewinne versteuern

Hast du dein Geld auch in Aktien oder ETFs angelegt? 

Es gibt doch nichts Befriedigenderes als den Anblick eines ETF-Portfolios, das stetig wächst.

Doch mit jedem Gewinn hält auch das Finanzamt seine Hände auf. 

Wenn du deine Steuerlast auf Aktien und ETF-Gewinne minimieren willst …

… dann lies weiter.

 

Die unvermeidliche Wahrheit über Steuern und ETFs

 

Zunächst einmal:

Egal, ob du Dividenden kassierst oder deine Anteile mit Profit verkaufst.

Jeder Gewinn, den du aus deinem ETF erzielst, muss versteuert werden. 

Aber keine Sorge, ich zeige dir, wie du legal deine Steuerlast minimieren kannst.

Millionen von Anlegern in Deutschland nutzen ETFs für den Vermögensaufbau. 

Doch viele wissen nicht, was am Ende des Tages von der Rendite noch übrig bleibt.

 

Lohnen sich ETFs überhaupt noch?

 

Besonders ärgerlich ist es, wenn du mehr Steuern zahlst als nötig.

Oder schlimmer noch:

Wenn du durch Unwissenheit Fehler machst, die dich viel Geld kosten.

Eins vorab.

Es gibt Stellschrauben, um deine Steuerlast zu reduzieren. 

Von der Ausnutzung des Sparer-Pauschbetrags bis hin zur strategischen Nutzung von Teilfreistellungen.

 

Die Teilfreistellung

Nehmen wir an, du investierst in einen Aktien-ETF. 

Hier bleiben pauschal 30 % der Erträge steuerfrei (Teilfreistellung).

Wenn du also 100,– EUR Gewinn machst, werden nur 70,– EUR versteuert. 

 

Die Teilfreistellung gilt für:

  • Aktienfonds: Fonds, die mindestens 51% ihres Vermögens in Aktien investieren, qualifizieren sich für eine Teilfreistellung von 30% der Erträge für Privatanleger und 60% für institutionelle Anleger. Das bedeutet, dass ein entsprechender Prozentsatz der Erträge (Dividenden und realisierte Kursgewinne) von der Abgeltungssteuer befreit ist.
  • Mischfonds: Fonds, die zwischen 25% und 51% ihres Vermögens in Aktien anlegen, erhalten eine Teilfreistellung von 15% für Privatanleger und 30% für institutionelle Anleger.
  • Immobilienfonds: Für Erträge aus Immobilienfonds, die in inländische Immobilien investieren, gilt eine Teilfreistellung von 60% für Privatanleger und 60% für institutionelle Anleger. Bei Investitionen in ausländische Immobilien beträgt die Teilfreistellung 80%.


Um von der Teilfreistellung profitieren zu können, müssen die ETFs in Deutschland steuerlich transparent sein.

Das bedeutet, sie müssen ihre Ertragszusammensetzung nach deutschem Steuerrecht offenlegen, sodass die depotführende Stelle (z.B. eine Bank) die Teilfreistellung korrekt anwenden kann.

 

Wichtig zu beachten:

  • Die Anwendung der Teilfreistellung erfolgt automatisch durch die Bank oder den Broker, bei dem das Depot geführt wird. Anleger müssen hierfür in der Regel nichts weiter unternehmen.
  • Die Regelungen zur Teilfreistellung können sich ändern, und es ist wichtig, aktuelle gesetzliche Bestimmungen und deren Auswirkungen auf die individuelle Steuersituation zu berücksichtigen.
  • Die Teilfreistellung bezieht sich auf die Erträge aus den Fonds und nicht auf den Verkauf der Fondsanteile selbst. Kapitalgewinne aus dem Verkauf von ETF-Anteilen unterliegen in Deutschland der Abgeltungssteuer, wobei ein Sparer-Pauschbetrag geltend gemacht werden kann.

 

Der Freistellungsauftrag

Damit kannst du bis zu 1.000,– EUR (2.000,– EUR für Verheiratete) an Kapitalerträgen pro Jahr steuerfrei stellen, wenn du einen Freistellungsauftrag bei deiner Bank einrichtest.

 

Welche Steuern fallen an?

 

Wenn du einen ETF verkaufst und dabei einen Gewinn erzielst, musst du 25% Abgeltungssteuer zahlen. 

Hinzu kommen noch 5,5% Solidaritätszuschlag und eventuell Kirchensteuer. 

Doch dank der Teilfreistellung für Aktien-ETFs wird nur 70% des Gewinns besteuert.

 

Ausschüttungen clever versteuern

Auch Dividenden, die dein ETF ausschüttet, unterliegen der Abgeltungssteuer.

Aber auch hier greift die Teilfreistellung, was deine Steuerlast mindert.

Deine Bank führt diese Steuern automatisch ab, es sei denn, du hast einen Freistellungsauftrag eingerichtet.

 

Die Vorabpauschale verstehen

Seit 2018 gibt es die Vorabpauschale.

Sie bedeutet, dass Du auf unrealisierte Gewinne Steuern zahlen musst, wenn Dein ETF im Wert steigt.

Aber keine Panik:

Die gezahlten Steuern werden beim Verkauf des ETFs angerechnet

 

Steuererklärung und ETF-Gewinne

Hast du dein Depot bei einer deutschen Bank, kümmert sie sich um die Steuer.

Bei ausländischen Banken musst du Gewinne selbst in der Steuererklärung angeben.

Doch auch hier gibt es Möglichkeiten, Steuern zu sparen, beispielsweise durch die Anrechnung von Verlusten.

 

Fazit 

ETFs sind ein mächtiges Werkzeug für den langfristigen Vermögensaufbau.

Aber nur, wenn du deine Steuern im Griff hast.

Nutze die Tipps aus diesem Blogbeitrag und minimiere deine Steuerlast.

So bleibt mehr von deiner hart erkämpften Rendite übrig.

Jeder gesparte Euro ist ein Euro schneller zur finanziellen Freiheit. 

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